Relegationsspiel am Samstag 24. Mai 2025

Am kommenden Samstag, dem 24. Mai 2025, findet auf unserem Sportgelände das Relegationsspiel um die Kreisliga zwischen dem SV Kirchahorn und dem SV Schreez statt. Spielbeginn ist um 15:30 Uhr.

PARKEN
Unser Gelände bietet verschiedene Parkmöglichkeiten. Direkt vor unserem Sportheim ist ein Parkplatz (rot) mit Zufahrt über die Jahnstraße (P1). Entlang dem Berg zum Sportheim hoch (roter Pfeil) ist absolutes Halteverbot in der Jahnstraße. Dies bitte unbedingt einhalten, damit Rettungswege nicht blockiert werden. Der rote Bereich vor dem Sportheim steht beim Relegationsspiel Spieloffiziellen, Rettungskräfte und Menschen mit Beeinträchtigung zur Verfügung.

Eine weitere Parkfläche ist zwischen dem Rasenplatz und dem Tennisgelände (gelb). Die Zufahrt erfolgt über den Geseeser Weg (P2). Von Bayreuth kommend über die Bahnhofstraße eine Abbiegung früher nehmen und von Gesees-Forkendorf kommend eine Abbiegung später nehmen. Der letzte Teil der Zufahrt ist eine geschotterte Wegedecke. Keine Angst ihr seid auf dem richtigen Weg. Dieser Bereich ist ausschließlich für alle Funktionäre und Spieler der beteiligten Mannschaften vorgesehen.

Für alle Zuschauer stehen Parkplätze auf dem Allwetterplatz (blau) zur Verfügung. Die Zufahrt erfolgt ebenfalls über die Jahnstraße. Hier erfolgt eine Einweisung vor Ort.

BFV-SOZIALEURO

Mit jeder Eintrittskarte fließt ein Euro in die gemeinnützigen Projekte der BFV-Sozialstiftung. Mit diesem sogenannten Sozialeuro können wir gemeinsam Mitglieder der bayerischen Fußballfamilie, die unverschuldet in Not geraten sind, unterstützen! Vielen Dank!

SICHERHEIT

Das Mitführen und Verwenden von Waffen, sonstigen gefährlichen Gegenständen und Feuerwerkskörpern, Leuchtkugeln und anderen pyrotechnischen Gegenständen, unsportlichen Bannern/Zaunfahnen innerhalb des Spielstättenbereichs ist verboten. Der Veranstalter wird hierzu entsprechende Kontrollen einrichten.


Es gilt die Sportgeländeordnung des Vereins.


Der Ausschank von Getränken jeder Art in Flaschen, Dosen oder Trinkgefäßen aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material ist verboten. Zulässig ist der Ausschank von Getränken ausschließlich in Papp- oder Kunststoffbechern. Das Mitführen selbst mitgebrachter Getränke ist verboten.

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