
Der geplante Pflichtspielauftakt am kommenden Sonntag, dem 3. März 2024, findet nicht statt. Grund dafür ist, dass auch der dritte Anlauf des Auswärtsspiel beim SV Lindenhardt, auf Grund der Unbespielbarkeit des Platzes in Lindenhardt, am heutigen Freitag abgesagt wurde.
Die Kreisspielleitung hat im Rahmen der Winterarbeitstagung den § 59 der BFV-Spielordnung ausgerufen. Im Wortlaut:
"Sollte ein Spiel erneut durch Sperrung des Heimvereins abgesagt werden oder muss witterungsbegingt entfallen, so kann der Spielleiter ohne Einhaltung von Fristen zur Vermeidung weiterer Spielausfälle das Spiel auf den Gegners Platzes ansetzen. Ich darf die Gastmannschaft darauf hinweisen, dass sie eventuelle Vorkehrung dazu trifft."
Von dieser "kann"-Bestimmung macht die Spielleitung an diesem Wochende noch keinen Gebrauch, somit ist auch ein angebotener Spielortwechsel auf unseren Allwetterplatz vom Tisch.
Ein Nachholtermin für den vierten Anlauf steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

01.03.2024

Auf Wunsch aus der Mistelbacher Bevölkerung haben wir seit Februar freitags ab 18 Uhr unsere Wirtschaft geöffnet und dem Ort so eine Möglichkeit zum Treffen gegeben, egal ob Kartenspieler, Stammtisch, Vereinsmitglied oder einfach jemand, der Lust auf ein gemütliches Beisammensein hat – bei uns war jeder herzlich willko

Das Heimspiel am 20. Spieltag gegen den 1. FC Creußen II wird allen Beteiligten vermutlich länger im Gedächtnis bleiben. Auf Mistelbacher Seite weniger aus sportlicher Sicht. Nachdem die Mistelbacher gut ins Spiel kamen, fingen sie sich einen unnötigen Gegentreffer in der Anfangsphase, nach einigen Eigenfehlern in der


